Die Mietzeit beginnt am Tag der Warenübernahme durch Abholung oder Zustellung. Die Mietzeit endet mit dem Tag der Rückgabe oder Anlieferung durch ein Transportunternehmen an unsere Adresse. Bei Anlieferung durch den Vermieter endet die Mietzeit mit dem Zeitpunkt der Warenübernahme.
2. Mietzeitüberschreitung
Bei Überschreitung der vereinbarten Mietzeit, wird pro angefangenen Kalendertag eine Tagesmiete berechnet (sofern keine Abholung vereinbart wurde).
3. Mietsatz und Mietdauer
Der Mietsatz wird von beiden Parteien vor der Vermietung festgelegt und ist am Verleihschein bzw. Angebot schriftlich vermerkt..
Die vermieteten Mietgegenstände werden in gereinigtem und gebrauchsfähigem Zustand zurückgegeben. Eventuelle Beschädigungen sind dem Vermieter unbedingt, spätestens bei Rückgabe, anzuzeigen. Abhandengekommene oder beschädigte Mietgegenstände werden zum Verkaufspreis in Rechnung gestellt.
Mietpreise sind Nettopreise zuzüglich 20% MwSt. und gelten, soweit verfügbar, ab unserem jeweiligen Mietstützpunkt. Änderungen der Mietpreise sind vorbehalten. Die Kosten für Hin- und Rücktransport fallen dem Mieter zur Last.
Der Mietpreis für die gesamte Mietdauer wird ab Übergabe der Mietgegenstände berechnet und ist bei Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die Mietgegenstände kurzfristig einzuziehen. Weiters werden bei Zahlungsverzug 10% Verzugszinsen gesondert in Rechnung gestellt.
7. Auflösung des Mietvertrages
Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag aus wichtigem Grund vorzeitg aufzulösen und die Mietgegenstände von der Baustelle einzuziehen.
Wichtige Gründe sind insbesondere:
die Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtungen
ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Mietvertrages
Konkurs- oder Ausgleichseröffnung des Mieters,
die Abweisung des Konkurseröffnungsantrages mangels Vermögen
Weitervermietung der Mietgegenstände an Dritte ohne Zustimmung
Mietgegenstände werden dem Mieter in überprüftem Zustand übergeben. Der Vermieter übernimmt jedoch keine Haftung für technische Gebrechen, aus unsachgemäßer Handhabung. Aufrechnung von Gegenforderungen gegen Mietzins sowie Zurückbehaltung von Mietgegenständen, aus welchem Grund auch immer, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Mietgegenstände sind aus Garantiegründen unverkäuflich und verbleiben ausnahmslos in unserem Besitz.
10. Freimeldefrist bei Langzeitmieten
Das Mietzeitende bei Langzeitmieten ist spätestens 3 Tage vor Mietende bekannt zu geben.
Bei einer Aufstellung der Mietgegenstände durch den Mieter, ist im Falle von Gesetzeswidrigkeiten oder durch die falsche Aufstellung, der Vermieter von jeglicher Haftung frei zu halten.
12. Behördliche Genehmigungen zur Aufstellung
Wird das einholen einer behördlichen Genehmigung nicht ausdrücklich von dem Mieter an den Vermieter in Auftrag gegeben, so ist der Mieter verpflichtet bei der Übernahme oder bei der Abholung der Mietgegenstände eine gültige behördliche Genehmigung vorzuweisen.